Das Robert-Koch-Institut hat im November 2020 in einer fachlichen Stellungnahme erläutert, dass die Wischdesinfektion von semikritischen Medizinprodukten nicht ausreichend ist. Zu diesen gehören unter anderem Ultraschallsonden mit Schleimkontakt, wie es bspw. bei transvaginalen oder rektalen Sonden der Fall ist. Dies berichtet ebenfalls das Magazin “ kma Krankenhaus Management aktuell” Anfang März 2021. Erste Aufsichtsbehörden in Nordrhein-Westfalen haben die Aussagen des RKIs bereits übernommen und erste Praxisbegehungen sind schon durchgeführt worden.
Unser Trusted Partner nanosonics setzt genau an diesem Problem an und bietet mit dem trophon2 ein automatisiertes, chemo-thermisches Desinfektionsverfahren an, welches die Aufbereitung von Ultraschallsonden validierbar und rechtssicher macht. Weltweit konnten bereits über 20.000 Desinfektionsautomaten installiert werden. Für die Implementierung dieses Verfahrens als „Lösung für ein bisher ungelöstes Problem“ wurde das Ultraschallzentrum der Charité in Berlin kürzlich mit dem Deutschen Preis für Patientensicherheit ausgezeichnet. Informieren Sie sich über den trophon2 und fragen Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot an.
Auszug aus der Stellungnahme des Robert-Koch-Instituts:
"Bei Desinfektionsverfahren durch Wischen ist hingegen die ausreichende Ausbringung des Desinfektionswirkstoffes auf alle zu desinfizierenden Oberflächen durch eine manuelle mechanische Krafteinwirkung erforderlich. Dabei sind auch die unterschiedlichen Geometrien der Medizinprodukte sowie etwaige Spalten zu berücksichtigen. Dies wäre zudem auch bei Oberflächen mit altersbedingten Abnutzungserscheinungen (z.B. Kratzer) zu gewährleisten. Dieser manuelle Verfahrensschritt müsste von jeder die Aufbereitung durchführende Person bei den konkret vorliegenden Medizinprodukten in der jeweiligen Einrichtung reproduzierbar belegt werden. Uns ist keine Leitlinie oder Norm bekannt, die für die Gewährleistung dieser Anforderung als angemessene Grundlage dienen könnte. Auch ist für uns bislang nicht ersichtlich, wie dies im Rahmen der Validierung des Aufbereitungsprozesses vor Ort validiert werden könnte. Daher sehen wir eine Validierbarkeit der abschließenden Wischdesinfektion von semikritischen Medizinprodukten derzeit als nicht gegeben an."
[ hier geht es zum Original-Beitrag ]
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