Eine dentale Behandlungseinheit gehört zur Standardeinrichtung jeder guten Zahnarztpraxis. Diese können Sie vor dem Kauf individuell nach Ihren Wünschen konfigurieren oder zwischen verschiedenen Ausstattungspaketen wählen. Worauf es bei einem Zahnarztstuhl ankommt und welche Aspekte Sie vor der Kaufentscheidung beachten sollten, das erfahren Sie hier. Alternativ können Sie direkt im nachfolgenden Formular eine Kaufanfrage für eine Dentaleinheit stellen.
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Dentale Behandlungseinheiten und Zahnarztstühle werden gerne synonym verwendet. Genau genommen ist der Zahnarztstuhl jedoch nur ein Element der dentalen Behandlungseinheit.
Die dentale Behandlungseinheit ist, neben den ZahnarzthelferInnen, die wichtigste Assistentin des Zahnarztes. Sie vereint die wichtigste Werkzeuge an einem Ort, optimiert Arbeitsabläufe und bietet dem Patienten einen komfortablen Behandlungsplatz. Die Komfortabilität des Zahnarztstuhls ist sehr wichtig für die Patienten, schließlich sind Zahnarztbesuche nicht sehr beliebt und ein entspannter Patient lässt sich einfacher behandeln, als ein angespannter.
Im Kern verfügen alle modernen Dentaleinheiten über eine gewisse Grundausstattung. Der Aufbau eines Zahnarztstuhls umfasst folgende Basis-Elemente:
Einige Anbieter bieten die Möglichkeit, dentale Behandlungseinheiten individuell zu konfigurieren. Sie können zwischen verschiedenen Ausstattungspaketen wählen oder einzelne Zusatzoptionen hinzufügen:
Luftgesteuerte Dentaleinheiten sind heutzutage standard. Der Luftkompressor komprimiert, trocknet, reinigt und speichert Luft, welche für den Antrieb der Handstücke benötigt wird.
Die Druckluft aus dem Luftkompressor wird ebenfalls dazu genutzt, bestimmte Areale im Mundraum (bspw. unter Füllungen) des Patienten aktiv zu trocknen. Es ist sehr wichtig, dass diese Luft ölfrei, hygienisch und trocken ist. Dentalkompressoren können etwa 8 - 20 bar Druck aufbauen, wobei die zahnärztlichen Handstücke lediglich 4,5 - 5,5 bar benötigen. Zu diesem Zweck befindet sich am Kompressorausgang ein oder mehrere Druckregler. Leistungsstarke Luftkompressoren können mehrere dentale Behandlungseinheiten mit Druckluft versorgen. Alternativ zur Druckluft können aber auch elektrische Mikromotoren verbaut sein
Absaugsysteme an dentalen Behandlungseinheiten sind notwendig, damit Speichel, Blut und andere Körperflüssigkeiten fachgerecht entsorgt werden können. Es stehen zwei Systeme zur Auswahl: trockene und nasse Absaugung. Während damals vorwiegend mit trockenen Absaugsystemen gearbeitet wurde, sind Nassabsaugsysteme heutzutage der moderne Standard.
Bezugnehmend auf Dürr Dental, haben trockene und nasse Absaugsysteme folgende Vor- und Nachteile:
Nasses Saugsystem | |
Vorteile | Nachteile |
Zentrale Amalgamabscheidung ist beim nassen Saugsystem relativ einfach zu realisieren | Komplexe Rohrverlegung |
Effektiver bei mehr als 3 dentalen Behandlungseinheiten | Positionierung der Sauganlage kann nur max. auf der gleichen Etage oder im Keller erfolgen (nicht darüber) |
Trockenes Saugsystem | |
Vorteile | Nachteile |
Einfache Leitungsführung und flexible Aufstellung des Saugmotors (auch oberhalb der Praxisetage) | Notwendige Installation des Luft-/Wasser-Separierer (mit Amalgamabscheider) in der Dentaleinheit |
Ab 3 dentalen Behandlungseinheite zu unwirtschaftlich |
Ein Amalgamabscheider ist zwingend notwendig, da Amalgamfüllungen Quecksilber enthalten. Dieses Schwermetall darf unter keinen Umständen in das Trinkwasser bzw. herkömmliche Kanalsystem gelangen.
Für die Spülung, Reinigung und Kühlung ist es notwendig, dass die dentale Behandlungseinheit an das örtliche Wassernetz angeschlossen wird. Gerätschaften wie Mehrfunktionsspritzen, Mundglasfüller und co. sollten Trinkwasserqualität haben.
In vielen Studien konnte nachgewiesen werden, dass die Wasserleitungen von zahnärztlichen Behandlungseinheiten durch eine Vielzahl an Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilze, Protozoen, Legionellen) kontaminiert sind. Grund hierfür sind vor allem:
In Folge ungünstiger Bedingungen kann sich ein Biofilm in der Innenseite der Wasserleitungen bilden. Um dem entgegenzuwirken ist es unabdingbar, dass sich jede Zahnarztpraxis an einen verbindlichen Hygieneplan orientiert, die auch die Reinigung und Desinfektion von Dentaleinheiten vorsieht. Wasserführende Instrumente sollten regelmäßig durchgespült werden. Gemäß der Trinkwasserverordnung, dürfen die koloniebildenden Einheiten den Wert von 100 KBE/ml nicht überschreiten. Auch wenn moderne Dentalbehandungseinheiten über Entkeimungsvorrichtungen verfügen, werden mancherorts Legionellen oder Pseudomonaden nachgewiesen, für die jedoch eine 0-Toleranz-Grenze gilt.
Hinweis: In Folge einer chemischen Desinfektions des Wassers können Messergebnisse der Wasserproben verfälscht werden. Rechtssicherheit ist somit nur sehr schwer zu gewährleisten.
Neben dem Kaufpreis gibt es noch andere Faktoren, die Sie beim Kauf einer dentalen Behandlungseinheit in Betracht ziehen sollten. An erster Stelle steht dabei die Ausstattung, aber auch das optische Erscheinungsbild. Zusammengefasst ergeben sich folgende Fragestellungen:
Als Zahnarzt sind Sie allein dafür haftbar, wenn das zulässige Gesamtgewicht der dentalen Behandlungseinheit durch eine übergewichtige Person überschritten wird. Gemäß § 2 Abs. 1 MPBetreibV dürfen Medizinprodukte nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung betrieben werden und § 3 Nr. 10 MPG besagt, dass man sich nach der Gebrauchsanweisung des Herstellers zu richten hat. Die Belastbarkeit jeder Dentaleinheit ist begrenzt und ist in den Herstellerangaben niedergeschrieben. Dass Ihnen der adipöse Patient vor der Behandlung schriftlich zusichert, dass im Schadensfall seine Haftpflichtversicherung dafür aufkäme, ist unrechtens.
Im Zweifel müssen Sie den Patienten an eine geeignete Zahnarztpraxis überweisen, sofern Sie keinen Zahnarztstuhl für Übergewichtige besitzen. Zur Orientierung haben wir Ihnen eine kleine Auswahl von dentalen Behandlungseinheiten und ihrer Belastbarkeit zusammengestellt:
Dentale Behandlungseinheit | Belastbarkeit |
Ultra Performance A | bis 220 kg |
Belmont Eurus | bis 200 kg |
KaVo Primus 1058 Life | bis 185 kg |
KaVo ESTETICA E70 Vision | bis 180 kg |
Dentsply sirona teneo | bis 165 kg |
Ultradent G101 | bis 160 kg |
Tipp: Meist ist es der Motor, der das Gewicht nicht stemmen kann. Sie können den Patienten im Sitzen behandeln ohne den Zahnarztstuhl hochzufahren oder ihn erst auf die Zahnarztliege lassen, wenn sie bereits hochgefahren ist. Ein Zahnarztstuhl für Übergewichtige mit Hydraulikantrieb ist besser geeignet, als einer mit Motorantrieb.
Der Zahnarztstuhl sollte größenverstellbar sein, damit auch Kinder auf ihm Platz nehmen können. Planen Sie eine Zahnarztpraxis mit separaten Bereichen für Erwachsene und Kinder,bieten sich auch spezielle dentale Behandlungseinheiten für Kinder an. Viele Modelle sind bunt gestaltet und mit Cartoon-Figuren ausgestattet, um die Kleinen während der Zahnarztbehandlung etwas abzulenken. Alternativ werden bei einigen Dentaleinheit als Zubehör Kindersitze mit angeboten.
Die Zahnarztstühle von KaVo sind einstellbar und eignen sich sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Alternativ können Sie auf den “Fridolin” von Ultradent zurückgreifen.
Hersteller | Produkt |
KaVo |
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Ultradent |
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Dentsply Sirona |
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Belmont |
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Planmeca |
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Finndent |
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Ritter |
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Xo Care |
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Der Preis für eine dentale Behandlungseinheit liegt etwa zwischen 20.000 - 100.000 € netto. Die große Preisvarianz lässt sich durch die individuelle Konfiguration der Dentaleinheit erklären, also welche Zusatzoptionen Sie dazukaufen. Auch die Marke ist ein wesentlicher Faktor: bekannte Marken wir KaVo sind in der Regel etwas teurer, dafür überzeugen Sie meist mit guter Qualität und gutem Service.
Die dentalen Behandlungseinheit kann vor dem Kauf entweder über vorgefertigte Ausstattungspakete (Bsp. KaVo) konfiguriert oder individuell zusammengestellt werden (Bsp. Ultradent).
Denken Sie bei der Preiskalkulation auch an die Kosten für Montage und Wartung (ca. 1.300 €) sowie ggf. Kosten für die Demontage und Entsorgung (ca. 1.000 €) Ihrer alten Dentaleinheit.
Mit einer mobilen dentalen Behandlungseinheit können auch Personen behandelt werden, die nicht in die Zahnarztpraxis kommen können. Dies betrifft bspw. Hausbesuche bei Immobilen, Besuche in Altenheimen sowie humanitäre oder militärische Einsätze.
Je nach mobiler Dentaleinheiten sind sie entweder tragbar oder dank Rollen auch ziehbar, so wie bei einem Koffer, bzw. beides. Sie wiegen etwa 5 - 20 kg, einige Geräte können allerdings auch mal 50 kg auf die Waage bringen. Am stärksten fällt meist der Kompressor ins Gewicht. Eine tragbare Dentaleinheit fordert dem Träger also durchaus etwas Kraft ab, vor allem dann, wenn Sie in den 4. Stock die Treppe hinauf müssen. Ebenfalls problematisch könnten die hygienischen Bedingungen vor Ort sein, die vermutlich nicht dem Niveau Ihrer Zahnarztpraxis entsprechen.
Der Funktionsumfang einer mobilen dentalen Behandlungseinheit ist allerdings sehr begrenzt. Während die Zahnarztpraxis meist mit allen gängigen Dental-Röntgengeräten, wie z.B. dem OPG-Gerät oder sogar einem DVT-Gerät, ausgerüstet ist, können Sie weiterführende Röntgenuntersuchungen außerhalb der Praxis nicht durchführen. Mobile Röntgengeräte, explizit das handgehaltene Röntgengerät, sind hinsichtlich der Streustrahlung und Bewegungsartefakte ohnehin nicht “alltagstauglich”.
Bei einem Neupreis ab 20.000 € stellt man sich zurecht die Frage, wie man die dentale Behandlungseinheit am besten finanzieren sollte. In der Sache dienlich wären etwa folgende Fragestellungen:
Beim Kauf haben Sie den Vorteil, dass sich der Zahnarztstuhl nach einem bestimmten Zeitpunkt amortisiert und Sie Eigentümer sind. Können Sie den Kaufpreis nicht auf einmal aufbringen, dann wäre ein Kredit/Darlehen eine Option. Gezahlte Darlehenszinsen und die jährliche Abschreibung können von der Steuer abgesetzt werden. Alternativ wäre auch ein Mietkauf denkbar.
Möchten Sie aus medizintechnischer Sicht immer up-to-date bleiben, dann empfiehlt sich die Miete mit kurzfristiger Laufzeit. Praktisch: Die Wartung und das Risiko der technischen Überalterung obliegt dem Vermieter. Auch wenn Sie Mietzahlungen normalerweise von der Steuer absetzen können, ist die Finanzierung als solches relativ teuer. Auch Leasing und Pay-per-use-verträge sind möglich. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Finanzierungsmodellen von Dentaleinheiten stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Die Anschaffungskosten der dentalen Behandlungseinheit können Sie über die Nutzungsdauer abschreiben. Gemäß der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig Gesundheitswesen gelten Folgende Zeiträume:
Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.J. | Linearer AfA-Satz v.H. |
1 | Amalgamabscheider | 8 | 12 |
9 | Behandlungseinrichtungen | ||
9.1 | Augenarzt | 10 | 10 |
9.2 | HNO | 10 | 10 |
9.3 | Intensivüberwachung | 8 | 12 |
9.4 | Zahnarzt | 10 | 10 |
Eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der dentalen Behandlungseinheit ist notwendig, um Infektionen zu vermeiden. Damit Ihre Mitarbeiter die hygienische Wartung schadlos und fachgerecht durchführen, ist ein verbindliches Qualitätsmanagement anzuraten.
Für die Reinigung und Desinfektion des Zahnarztstuhls stellen wir Ihnen hier einige Tipps zur Verfügung:
Die Gebrauchsanweisung der jeweiligen Dentaleinheit gibt im Grunde genommen genügend Aufschluss über die zu treffenden Hygienemaßnahmen. Der Wartungs- und Hygieneplan des ESTETICA E70 / E80 Vision Zahnarztstuhl von KaVo gibt beispielsweise klare Handlungsempfehlungen, die nach jeder Behandlung, jeden Morgen, jeden Abend und jede Woche bzw. nach längerer Ausfallzeit ausgeführt werden sollten. Für die professionelle, maschinelle Aufbereitung der Instrumente empfehlen wir Ihnen Thermodesinfektoren und ggf. Sterilisatoren.
Die Entsorgung einer dentalen Behandlungseinheit hat sich am Elektrogesetz zu orientieren. Dentaleinheiten fallen gemäß §2 (1) ElektroG in die Kategorie 4: Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte).
Aber auch die andere Kategorien sind relevant, denn bestimmte Bauteile wie z.B. Monitor oder LED-Leuchte müssen gesondert entsorgt werden bzw. fallen in eine andere Kategorie.
Haben Sie Ihre dentale Behandlungseinheit nach dem 14.08.2005 gekauft, dann fällt die Entsorgung in den Zuständigkeitsbereich des Herstellers inkl. Kosten. Handelt es sich hingegen um ein “historisches Altgerät” (§3 ElektroG) dann stehen Sie als Betreiber in der Entsorgungspflicht. Der Entsorgungsbetrieb muss für die Entsorgung der Dentaleinheit zertifiziert sein.