Damals noch als “Anhängsel” wahrgenommen, ist die Instrumentenaufbereitung nun ein streng etablierter Prozess. Die Gesetzgebung bietet keinen Freiraum bei der Wiederaufbereitung von Medizinprodukten, jeder Arbeitsschritt ist reguliert. Ziel der Gesetze, Normen und Leitlinien ist es, Infektionen durch kontaminierte Instrumente zu verhindern. Bezugnehmend auf das RKI erfahren Sie hier, warum die maschinelle Instrumentenaufbereitung der manuellen vorzuziehen ist. Alternativ können Sie direkt eine Kaufanfrage für ein RDG oder Sterilisator stellen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen!
Die Instrumentenaufbereitung ist ein Prozess zur Aufbereitung von wiederverwendbaren Medizinprodukten. Das Infektionsrisiko von Patienten und Personal durch benutzte und mit Mikroorganismen kontaminierte Diagnose- oder Behandlungs-Geräte (Endoskope, Katheter, Pinzetten, Mundspiegel etc.) kann so erheblich minimiert werden. Der Ablauf der Medizinprodukteaufbereitung ist abhängig von der Risikoklasse, den Herstellerangaben und den örtlichen Gegebenheiten. Sie wird meistens maschinell mit Hilfe von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten und ggf. Sterilisatoren vollzogen.
Die Instrumentenaufbereitung ist in MPBetreibV § 8 gesetzlich festgehalten. Demnach hat die Aufbereitung gemäß Herstellerangaben mit geeigneten validierten Verfahren zu erfolgen, sodass die Sicherheit von Anwender, Patient und Dritte nicht gefährdet wird. Die Wiederaufbereitung darf nur von Personen durchgeführt werden, die konform mit MPBetreibV § 5 sind.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat eine Empfehlung zum Thema “Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten” veröffentlicht. Das RKI “vermutet”, dass die Orientierung an diesem Dokument eine ordnungsgemäße Aufbereitung sicherstellt. Auch wir orientieren uns an diesem Dokument und bereiten die wichtigsten Informationen daraus für Sie leicht verständlich und kompakt auf.
Die “Gründlichkeit” der Instrumentenaufbereitung ist abhängig von der Risikoklasse des Medizinprodukts. Die Klassifizierung hat gemäß Anhang IX der Richtlinie 93/42/EWG vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten zu erfolgen. Wird von den Herstellerangaben abgewichen, so ist dies zu begründen und zu dokumentieren. Ist die Zuordnung unklar oder sind auf das Produkt mehrere Regeln anwendbar, so ist stets die höhere Risikoklasse zu wählen.
Im Kern richtet sich die Risikoklasse danach, ob ein Produkt nichtinvasiv oder invasiv eingesetzt wird. In der Folge ergeben sich folgende Klassen:
Beispiel: EKG-Elektroden werden als “unkritisch” eingestuft. Ultraschallsonden bedürfen etwas mehr Reinigungs- und Desinfektionsaufwand und sind in der Klasse “semikritisch A” verortet, Röntgenanlagen haben ein Erhöhtes Risikopotenzial und fallen in Klasse IIb.
Die Risikoklasse “Kritisch A/B” setzt zwangsläufig eine Sterilisation voraus. Nachfolgend eine Übersicht einiger Beispiele:
Name | Anz. (fiktiv) | Risikoeinstufung | Vorreinigung | Reinigung + Desinfektion | Spez. Kennzeichnung | Sterilisation |
EKG-Elektroden | 12 | Unkritisch | Nein | Ja | Nein | Nein |
Ohrtrichter | 5 | Semikritisch A | Optional | Ja | Nein | Optional |
Spekulum | 3 | Semikritisch A | Optional | Ja | Nein | Optional |
Flexible Endoskope (z. B. Gastroskop) | 2 | Semikritisch B | Ja | Ja | Nein | Bei Einsatz in sterilen Körperhöhlen |
Wundhaken | 5 | Kritisch A | Optional | Ja | Nein | Ja |
MIC-Trokar | 4 | Kritisch B | Ja | Ja | Optional | Ja |
ERCP-Katheter | 2 | Kritisch C | Ja | Ja | Ja | Ja |
Quelle: DGKH
Bei am Patienten eingesetzten Geräten (kein Kontakt zum Patienten) ist die oberflächliche Reinigung mit material- und umweltfreundlichen Reinigungsmitteln ausreichend. Werden solche Geräte allerdings in keim-sensiblen Bereichen (Operationsräume, Isolierzimmer) eingesetzt ist eine desinfizierende Reinigung anzuraten.
Die Instrumentenreinigung hat vornehmlich das Entfernen von sichtbarem Schmutz oder Rückständen (Blut, Gewebe, Sekret etc.) zum Ziel.
Die Instrumentendesinfektion ist eine Maßnahme zur gezielten Inaktivierung von Krankheitserregern. Ziel ist es die Ausbreitung oder Übertragung von Infektion durch kontaminierte Instrumente zu unterbinden. Die Anzahl der Infektionserreger wird auf ein Minimum reduziert
Die Sterilisation ist aggressiver als die Desinfektion und tötet vollständig und irreversibel sämtliche Keime ab. Ob ein Instrument desinfiziert oder sterilisiert werden muss ist abhängig von der Risikoklasse bzw. den Herstellerangaben.
Die Desinfektion kann entweder manuell oder maschinell durchgeführt werden. Prinzipiell ist stets die maschinelle Instrumentendesinfektion zu bevorzugen. Die maschinelle Reinigung- und Desinfektion kann thermisch, chemothermisch oder chemisch erfolgen. Das thermische Verfahren ist aufgrund der zuverlässigeren Wirksamkeit zu präferieren. Dieses Verfahren eignet sich jedoch nur für thermostabile Medizinprodukte.
Hinweis: Das Thermische Desinfektionsverfahren kann entweder mit trockener Wärme oder feuchter Wärme durchgeführt werden, je nachdem, ob Wasser zur Verfügung steht. Krankenhausinfektionen können nur mit feuchter Wärme wirksam bekämpft werden.
Damit Medizinprodukte ordnungsgemäß aufbereitet werden können ist eine Vorbehandlung der Instrumente unerlässlich. Genaue Sorgfalt ist bei jedem Schritt zu wahren, da beispielsweise bereits Fehler bei der Reinigung ein 100 % sicheres Ergebnis verhindern.
Der Ablauf der Instrumentenaufbereitung sieht dabei wie folgt aus:
Arbeitsschritt | Besonderheiten |
Vorbereitung der Aufbereitung und Vorreinigung |
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Reinigung |
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Zwischenspülung |
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Desinfektion |
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Spülung |
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Trocknung |
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Optische Kontrolle |
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Technisch-funktionelle Prüfung |
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Verpackung |
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Sterilisation |
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Kennzeichnung der Verpackung |
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Dokumentation und Freigabe |
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Lagerung (ggf. Transport) |
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Dies ist der grobe Ablauf gemäß RKI. Ggf. können einige Arbeitsschritte herstellerabhängig oder abhängig von der jeweiligen Risikoklassen-Einteilung divergieren.
Im Optimalfall werden die Instrumente noch am Einsatzort (OP-Saal) dekontaminiert und behandelt, sodass das Antrocknen von Rückständen (Blut, Sekret etc.) verhindert wird. Die eingesetzten Reinigungsmittel und Verfahren bei der Vorreinigung sind auf die nachgelagerten Prozesse abzustimmen, damit nachteilige Effekte vermieden werden. Achten Sie darauf, dass alle inneren und äußeren Oberflächen in Kontakt mit den Reinigungs- und Desinfektionsmitteln kommen (fachgerechtes Zerlegen, Schallschatten vermeiden und Instrumente nicht übereinander positionieren). In keinem Prozessschritt darf es zu einer Fixierung von Rückständen kommen. Während der Reinigung sollte stets adäquate Schutzkleidung getragen werden.
Tipp: Hier finden Sie die Negativliste zur Instrumentenaufbereitung. Dort können alle nicht ordnungsgemäß abgelaufenen Aufbereitungsprozesse dokumentiert werden.
Tipp: Hier finden Sie die rote Broschüre zum Thema Instrumente werterhaltend aufbereiten.
Die Instrumentenaufbereitung ist in einem gesondertem Aufbereitungsraum durchzuführen. Dieser ist durch einen unreinen und einen reinen Bereich zu trennen. Die Anlieferung von kontaminierten Medizinprodukten erfolgt im unreinen Bereich. Dort findet auch auch die Reinigung und Desinfektion sowie ggf. das Ultraschallbad und/oder die manuelle Vorreinigung statt. Anschließend findet im reinen Bereich die Sichtkontrolle, Verpackung und Sterilisation statt.
Der Aufbereitungsraum hat sich nicht nach einer konkreten Quadratmeterzahl zu richten. Dennoch sollte natürlich ausreichend Platz für den Arbeitsprozess sowie Gerätschaften vorhanden sein. Bei einem Neu-, Zu- und/oder Umbau einer Arztpraxis hat der Praxisinhaber jedoch einen separaten Aufbereitungsraum einzuplanen. In einer Bestandspraxis ist die Wiederaufbereitung auch in einem Behandlungszimmer gestattet, sofern bauliche Gegebenheiten eine Trennung verhindern. In diesem Fall ist eine zeitliche und hygienische Trennung zwischen Patientenbehandlung und Medizinprodukteaufbereitung zu gewährleisten und zu dokumentieren.
Die externe Instrumentenaufbereitung ist primär für Krankenhäuser oder Kliniken gedacht, die ihre Medizinprodukte nicht selbstständigen wiederaufbereiten können. Doch auch kleinere Praxen können auf fremde Dienste bzw. externe Betriebe, die die Wiederaufbereitung für Sie übernehmen, zurückgreifen, z.B. wenn das eigene RDG streikt.
Falls Sie also einmal in diese missliche Lage kommen sollten, dann empfiehlt es sich, nach einem Sterilgut-Service in Ihrer Nähe zu suchen.
Die Instrumentenaufbereitung unterliegt Normen und Gesetzen. Die Validierung des hierbei zum Einsatz kommenden Verfahrens liefert den dokumentierten Nachweis zum Erbringen, Aufzeichnen und Interpretieren der erforderlichen Ergebnisse. So kann sichergestellt werden, dass stets die gleichen Ergebnisse nach vorgegebenen Spezifikationen erzielt werden. Die Validierung setzt sich aus Installationsqualifikation, Betriebsqualifikation und Leistungsqualifikation zusammen.
Die Notwendigkeit der Validierung ist in § 8 Abs. 1 MPBetreibV geregelt:
Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird. Dies gilt auch für Medizinprodukte, die vor der erstmaligen Anwendung desinfiziert oder sterilisiert werden.
Diese Maßgabe betrifft den gesamten Prozess der Instrumentenaufbereitung inkl. der Vorreinigung und bezieht sich sowohl auf das maschinelle, als auch auf das manuelle Verfahren.
Hilfe bei der Validierung von Reinigungs- und Desinfektionsprozessen finden Sie hier:
Quelle | Information |
RKI | Anlage 3: Inbetriebnahme und Betrieb von Reinigungs-Desinfektionsgeräten (RDG) zur Aufbereitung von Medizinprodukten (Checkliste) |
Anlage 4: Inbetriebnahme und Betrieb von Kleinsterilisatoren zur Aufbereitung von Medizinprodukten (Checkliste) | |
U.a. DGSV – Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung | Leitlinie für die Validierung und Routineüberwachung maschineller Reinigungs- und thermischer Desinfektionsprozesse für Medizinprodukte |
Leitlinie zur Validierung der manuellen Reinigung und manuellen chemischen Desinfektion von Medizinprodukten | |
DIN EN ISO 15883 | Definiert die Anforderungen an Reinigungs-Desinfektionsgeräte sowie an die Aufbereitungsprozesse. |
DIN EN ISO 11138 | Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge - Biologische Indikatoren |
DIN EN ISO 11140 | Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge – Chemische Indikatoren |
Beachten Sie, dass die Instrumentenaufbereitung nur denjenigen gestattet ist, die die Anforderungen gemäß § 5 MPBetreibV erfüllen oder unter Umständen Kenntnisse einer fachspezifischen Fortbildungsmaßnahme nachweisen können.
Die maschinelle Instrumentenaufbereitung ist der manuellen vorzuziehen. Gründe hierfür sind die bessere Standardisierbarkeit und Reproduzierbarkeit sowie der Arbeitsschutz. Konstante relevante Parameter wie z.B. bei der Dosierung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Wasservolumina, Wasserdruck, Temperatur etc. können nur mit Gerätschaften erzielt werden - der Mensch ist fehleranfällig.
Besondere Aufmerksamkeit sollten Gerätekomponenten wie z.B. Hohlkörper, Innenkanäle, Scharniere, Ventile sowie rotierende oder oszillierende Instrumente zuteil werden, da diese schwer bzw. gesondert wiederaufzubereiten sind.
Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDG, Thermodesinfektoren) sorgen für einen effizienten Workflow und optimierte Arbeitsprozesse. Wiederaufbereitet werden können können diverse thermostabile Medizinprodukte. Ohnehin sind Sie bei einem Medizinprodukt der Risikoklasse “kritisch B” gezwungen, einen Reinigungsdesinfektor einzusetzen (Aktenzeichen 13 A 2422/09) oder auf Einmalartikel umzusteigen. Die bloße Vermutung, dass man mit einem manuellen Aufbereitungsverfahren genauso wirksam arbeitet, wie mit einem maschinellen Verfahren genügt nicht. Zuverlässige validierte Ergebnisse erzielen Sie nur mit einem RDG: Fehler bei Dosierung oder Einhaltung der Einwirkzeiten sind hier ausgeschlossen.
Tipp: Speziell für die Wiederaufbereitung von Endoskopen kommt ein RDG-E zum Einsatz.
Die vollständige Abtötung von Keimen kann nur durch einen Sterilisator gelingen. Je nach Modell arbeiten diese Geräte nach physikalischem oder chemisch-physikalischem Verfahren. Üblich ist vor allem die Dampfsterilisation mit einem Autoklav.
Weiter wird unterschieden in Sterilisatoren der Klasse B, S und N. Klasse B ist für die Sterilisation aller verpackten und unverpackten Medizinprodukte geeignet. Klasse S kommen nur für Arztpraxen ohne operative Eingriffe in Frage und eignen sich für das sterilisieren von verpackten Medizinprodukten mit einfach zugänglichen Oberflächen. Sterilisatoren der Klasse N eignen sich nur bedingt, da der Dampf die Verpackung nicht wirksam durchdringen kann.
Tipp: Sterilisation lässt sich auch durch UV-Strahlung erreichen. Aktuell ist die Bekämpfung von Coronaviren mit UV-C von großem Wert.
Ist das präferierte maschinelle Aufbereitungsverfahren nicht möglich, so kann man notfalls auf die manuelle Instrumentenaufbereitung zurückgreifen. Ebenso kann sie im Rahmen der Vorreinigung von Medizinprodukten oder bei nicht maschinell zu reinigenden/desinfizierenden Medizinprodukten (Gruppe B) ihre Anwendung finden. Die Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte sowie Reinigungs-/Desinfektionsmittel ist auch hier verpflichtend, sodass das Verfahren standardisiert ablaufen kann Die jeweiligen Herstellerangaben müssen auch hier berücksichtigt werden. Die manuelle Wiederaufbereitung ist auf Wirksamkeit hin zu überprüfen. Zugelassen sind lediglich Desinfektionsmittel, die durch das VAH zugelassen sind.
Während der manuellen Instrumentenaufbereitung ist adäquate Schutzkleidung (Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Schutzkittel) zu tragen. Der Ablauf der manuellen Instrumentenreinigung und Desinfektion sieht wie folgt aus:
Hier sei nochmal darauf hingewiesen, dass bei Möglichkeit einer maschinellen Instrumentenaufbereitung, diese der manuellen vorzuziehen ist. Überall wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Die manuelle Instrumentenaufbereitung hat gegenüber der maschinellen folgende Nachteile:
Die Instrumentenaufbereitung wird überall dort benötigt, wo Infektionen durch kontaminierte Medizinprodukte verursacht werden können. Nachfolgend haben wir Ihnen eine Übersicht über wichtige Informationsmaterialien, unterteilt in die einzelne Fachbereiche, zusammengestellt:
Anwendungsbereich | Quelle | Dokument |
Zahnarztpraxis | Zahnärztekammer Niedersachsen | Aufbereitung von Medizinprodukten in der zahnärztlichen Praxis |
Kieferorthopädie | Spitta | Hygienerichtlinien in der Kfo-Praxis – Was gilt es Besonderes zu beachten? |
HNO Praxis | Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V. | Hygienische Aspekte in der Hals-Nasen-Ohren-Praxis |
Gynäkologie | Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V | Hygienische Aspekte in der gynäkologischen Praxis |
Ophthalmologie/Augenheilkunde | Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V. | Aufbereitung ophthalmologischer Medizinprodukte: Teil 1, Teil 2, Teil 3 |
Podologie | Verband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst Mecklenburg-Vorpommern, Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands e. v | Hygienegrundsätze in Praxen der Podologen und Fußpfleger |
Veterinär/Tierarzt | Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung | Instrumentenaufbereitung im Veterinärbereich richtig gemacht |