EBM, GOÄ und GOT: Sonographie Abrechnung
Inhaltsverzeichnis
Die Abrechnung von ärztlich erbrachten Leistungen an einem Patienten orientiert sich an verschiedenen Gebührenordnungen. Für Ultraschall-Behandlungen ist dies primär der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), welcher für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) relevant ist, und die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die für Privatpatienten relevant ist. Zusätzliche geht dieser Artikel auch auf die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) hinsichtlich der Sonographie ein.

Info: Hier erfahren Sie, wie das allgemeine Prinzip der Abrechnung in der Arztpraxis und die ärztliche Vergütung funktioniert und worauf Sie dabei achten sollten.
EBM Sonographie-Abrechnung
In diesem Kapitel finden Sie alle relevanten EBM-Ziffern, die für die Ultraschall-Abrechnung mit einem Ultraschallgerät von Relevanz sind.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gleichung: Punkte * Punktwert. Der jährlich neu ausgehandelte Punktwert liegt seit dem 01.01.2021 bei 11,1244 Cent. Möchten Sie Ultraschall Schilddrüse nach EBM abrechnen, dann sähe die Rechnung wie folgt aus: 77 * 11,1244 Cent = 8,57 €
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) | |||
Gebührenordnungsposition | Behandlung | Punkte | Euro |
01722 | Sonographie der Säuglingshüften bei U3 | 170 | 18,91 |
01747 | Aufklärungsgespräch Ultraschall-Screening Bauchaortenaneurysmen | 82 | 9,12 |
01748 | Ultraschall-Screening Bauchaortenaneurysmen | 124 | 13,79 |
01781 | Fruchtwasserentnahme durch Amniozentese | 523 | 58,18 |
01787 | Chorionzotten-Biopsie | 753 | 83,77 |
01831 | Ultraschallkontrolle nach IUP-Applikation | 130 | 14,46 |
02510 | Wärmetherapie | 21 | 2,34 |
33000 | Sonographie des Auges | 95 | 10,57 |
33001 | Ultraschall-Biometrie des Auges | 49 | 5,45 |
33002 | Ultraschall-Pachymetrie der Hornhaut eines Auges | 53 | 5,90 |
33010 | Nasennebenhöhlen - Sonographie | 53 | 5,90 |
33011 | Sonographie der Gesichtsweichteile und/oder Halsweichteile und/oder Speicheldrüsen (mit Ausnahme der Schilddrüse) | 79 | 8,79 |
33012 | Schilddrüsen - Sonographie | 77 | 8,57 |
33020 | Echokardiographie (M-Mode- und B-Mode-Verfahren) | 245 | 27,25 |
33021 | Doppler-Echokardiographie (PW- / CW-Doppler) | 270 | 30,04 |
33022 | Duplex-Echokardiographie (Farbduplex) | 307 | 34,15 |
33023 | Zuschlag TEE | 378 | 42,05 |
33030 | Echokardiographie mit physikalischer Stufenbelastung | 721 | 80,21 |
33031 | Echokardiographie mit pharmakainduzierter Stufenbelastung | 807 | 89,77 |
33040 | Sonographie der Thoraxorgane | 110 | 12,24 |
33041 | Mamma-Sonographie | 150 | 16,69 |
33042 | Abdominelle Sonographie | 143 | 15,91 |
33043 | Uro-Genital-Sonographie | 82 | 9,12 |
33044 | Sonographie der weiblichen Genitalorgane, ggf. einschließlich Harnblase | 130 | 14,46 |
33046 | Zuschlag Echokardiographie/Sonographie des Abdomens mit Kontrastmitteleinbringung | 76 | 8,45 |
33050 | Gelenk-Sonographie, Sonographie von Sehnen, Muskeln, Bursae | 68 | 7,56 |
33051 | Sonographie der Säuglingshüften | 103 | 11,46 |
33052 | Sonographie offene Fontanelle beim Neugeborenen, Säugling oder Kleinkind | 110 | 12,24 |
33060 | CW-Doppler-Sonographie extrakranieller Gefäße | 267 | 29,70 |
33061 | CW-Doppler-Sonographie extremitätenversorgender Gefäße | 90 | 10,01 |
33062 | CW-Doppler-Sonographie der Gefäße des männlichen Genitalsystems | 71 | 7,90 |
33063 | PW-Doppler-Sonographie der intrakraniellen Gefäße | 231 | 25,70 |
33064 | PW-Doppler-Sonographie der Gefäße des männlichen Genitalsystems | 91 | 10,12 |
33070 | Duplex-Sonographie der extrakraniellen Gefäße | 381 | 42,38 |
33071 | Duplex-Sonographie der intrakraniellen Gefäße | 214 | 23,81 |
33072 | Duplex-Sonographie der extremitätenver- und/oder entsorgender Gefäße | 224 | 24,92 |
33073 | Duplex-Sonographie abdomineller, retroperitonealer, mediastinaler Gefäße | 224 | 24,92 |
33074 | Duplex-Sonographie der Gefäße des weiblichen Genitalsystems | 188 | 20,91 |
33075 | Zuschlag Farbduplex | 37 | 4,12 |
33076 | Sonographie von Extremitätenvenen | 73 | 8,12 |
33080 | Sonographie von Teilen der Haut und/oder Subkutis und/oder der subkutanen Lymphknoten | 63 | 7,01 |
33081 | Sonographie weiterer Organe oder Organteile | 56 | 6,23 |
33090 | Zuschlag Transkavitäre Untersuchung | 57 | 6,34 |
33091 | Zuschlag für optische Führungshilfe | 87 | 9,68 |
33092 | Zuschlag für optische Führungshilfe | 118 | 13,13 |
33100 | Muskel- und/oder Nervensonographie | 72 | 8,01 |
GOÄ Sonographie-Abrechnung
Relevante Gebührenordnungspositionen für die Sonographie-Abrechnung nach GOÄ finden sich in 401 - 424.
Die Abrechnung von Ultraschall nach GOÄ folgt folgender Gleichung: Punkte * Punktwert = Betrag. Dieser Betrag kann wiederum, ganz im Ermessen des Arztes, mit einem Satz zwischen 1 - 3,5 zu multipliziert werden. Gründe für diese Preisvarianz zwischen Einfachsatz und Höchstsatz können etwa ein hoher Zeitaufwand, die Schwere der Behandlung oder andere arbeitserschwerende Umstände sein. Wird die Behandlung jedoch mit einem Satz zwischen 2,4 - 3,5 veranschlagt, dann muss dieser medizinisch begründet werden.
Bei der Ultraschall-Abrechnung von Privatpatienten und Selbstzahler gilt es ein paar Dinge zu beachten:
- die Positionen 401 und 404 - 406 dürfen nur mit dem einfachen Gebührensatz abgerechnet werden
- Leistungen bzw. Zuschläge nach den Nummern 401 bis 418 sowie 422 bis 424 dürfen je Sitzung jeweils nur einmal abgerechnet werden
- Leistungen bzw. Zuschläge nach den Nummern 410 bis 418 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig
- Leistungen nach den Nummern 422 bis 424 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig
- Mit den Gebühren für die Zuschläge bzw. Leistungen nach den Nummern 401 bis 424 ist die erforderliche Bilddokumentation abgegolten.
- Als Organe im Sinne der Leistungen nach den Nummern 410 und 420 gelten neben den anatomisch definierten Organen auch der Darm, Gelenke als Funktionseinheiten sowie Muskelgruppen, Lymphknoten und/oder Gefäße einer Körperregion.
- Als Organ gilt die jeweils untersuchte Körperregion unabhängig davon, ob nur Gefäße oder nur Lymphknoten oder Gefäße und Lymphknoten bzw. Weichteile untersucht werden.
- Die Darstellung des Darms gilt als eine Organuntersuchung unabhängig davon, ob der gesamte Darm, mehrere Darmabschnitte oder nur ein einziger Darmabschnitt untersucht werden.
- Die sonographische Untersuchung eines Organs erfordert die Differenzierung der Organstrukturen in mindestens zwei Ebenen und schließt gegebenenfalls die Untersuchung unterschiedlicher Funktionszustände und die mit der gezielten Organuntersuchung verbundene Darstellung von Nachbarorganen mit ein.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) | ||
Gebührenordnungsposition | Behandlung | Punkte |
401 | Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung | 400 |
402 | Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transösophagealer Untersuchung | 250 |
403 | Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung | 150 |
404 | Zuschlag zu Doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse - einschließlich graphischer oder Bilddokumentation | 250 |
405 | Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler | 200 |
406 | Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 bei zusätzlicher Farbkodierung | 200 |
408 | Transluminale Sonographie von einem oder mehreren Blutgefäße(en) nach Einbringung eines Gefäßkatheters, je Sitzung | 200 |
410 | Ultraschalluntersuchung eines Organs | 200 |
412 | Ultraschalluntersuchung des Schädels bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr | 280 |
413 | Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr | 280 |
415 | Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge gegebenenfalls einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung | 300 |
417 | Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse | 210 |
418 | Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten | 210 |
420 | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistung nach den Nummern 410 bis 418, je Organ | 80 |
422 | Eindimensionale echokardiographische Untersuchung mittels Time-Motion-Diagramm, mit Bilddokumentation gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger EKG-Kontrolle | 200 |
423 | Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung mittels Real-Time-Verfahren (B-Mode), mit Bilddokumentation einschließlich der Leistung nach Nummer 422 | 500 |
424 | Zweidimensionale Doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation einschließlich der Leistung nach Nummer 423 (Duplex-Verfahren) | 700 |
GOT Sonographie-Abrechnung
Jede einzelne Leistung kann mit dem Ein- bis Dreifachen des jeweiligen Gebührensatzes abgerechnet werden. Die Wahl des Satzes liegt im Ermessen des Tierarztes und kann durch den Zeitaufwand, die Schwierigkeit der Behandlung, den Zeitpunkt und anderen Faktoren beeinflusst werden.
Befindet sich ein “Z” hinter den einzelnen Positionen in der GOT, dann kann auf diese Leistungen eine zusätzliche Zeitgebühr erhoben werden. Der Tierbesitzer bzw. der Leistungsnehmer muss vor Behandlung auf den zusätzlichen Zeitaufwand der Ultraschall-Behandlung hingewiesen werden. Die Zeitgebühr beträgt je 15 Min.:
- 1-fach: 16 €
- 2-fach: 32 €
- 3-fach: 48 €
Nachfolgend finden Sie nicht nur Leistungen, die mit einem Veterinärmedizin-Ultraschallgerät durchgeführt werden können, sondern auch den Nutzen von Ultraschall bspw. bei der Zahnsteinentfernung.
Ziffer | Leistung | 1-fach € | 2-fach € | 3-fach € |
411 | Strahlen- und Ultraschalltherapie Z | 38,48 | 76,96 | 115,44 |
413 | Ultraschalldiagnostik
außer zur Untersuchung von Trächtigkeit |
42,34 | 84,68 | 127,02 |
G. 2.5 aa) | Gyn. Untersuchung beim Pferd: Follikelkontrolle mit
Ultraschall |
38,48 | 76,96 | 115,44 |
G. 2.5 ab) | Gyn. Untersuchung beim Rind, Schwein: Follikelkontrolle mit
Ultraschall |
38,48 | 76,96 | 115,44 |
G 2.16 a) | Trächtigkeitsuntersuchung Pferd: einschließlich Ultraschall | 38,48 | 76,96 | 115,44 |
G 2.16 b) | Trächtigkeitsuntersuchung Rind: einschließlich Ultraschall | 38,48 | 76,96 | 115,44 |
G 2.16 b) | ab dem 5. Tier, je Rind | 25,65 | 51,30 | 76,95 |
G 2.16 c) | Trächtigkeitsuntersuchung Schwein, einschließlich Ultraschall | 7,71 | 15,42 | 23,13 |
G 2.16 d) | Trächtigkeitsuntersuchung Hund, Katze: einschließlich Ultraschall | 38,48 | 76,96 | 115,44 |
G 2.16 e) | Trächtigkeitsuntersuchung Heimtiere: einschließlich Ultraschall | 38,48 | 76,96 | 115,44 |
V 1.3.10 b) | Zahnsteinentfernung/-prophylaxe Ultraschall: einfach/schwierig Z | 22,46/44,89 | 44,92/89,78 | 67,38/134,67 |
V 1.3.10 c) | Zahnsteinentfernung/-prophylaxe: Ultraschall mit Scaling, Fluoridierung
und Nachpolieren |
76,97 | 153,94 | 230,91 |
Teil B G 2.5 aa.) | Gyn. Untersuchung Pferd ohne landwirtschaftlichen Nutzen: Follikelkontrolle mit Ultraschall | / | 74,96 | / |
V 1.3.10 c | Zahnsteinentfernung und Extraktion Hund: Ultraschall mit Scaling, Fluorierung
und Nachpolieren |
/ | 153,94 | / |
Abrechnung von mobilen Ultraschalluntersuchungen
Eine oftmals gestellte Frage ist: Wie rechne ich eine Untersuchung mit einem mobilen Hand-Ultraschallgerät oder einem tragbaren Ultraschallgerät ab? Dazu ist es wichtig die Anforderungen und Regularien zu Ultraschalluntersuchungen zu kennen, um die Abrechnungsmethode zu bestimmen. Generell gilt, dass Ultraschallgeräte aus dem Ausland für die Nutzung in der EU über eine CE Zertifizierung verfügen müssen. Ein Beispiel dafür ist die vom TÜV Süd verwendete und als Unionsmarke eingetragene “CE 0123” Zertifizierung. Erhält ein Produkt so eine Zertifizierung, gilt diese als eine Art “Visum” für den europäischen Binnenmarkt und das Produkt darf innerhalb der EU für medizinische Untersuchungen im Ultraschallbereich verwendet werden. So gut wie jeder Hersteller verfügt mittlerweile über solch eine Zertifizierung, die mittlerweile sogar außerhalb der EU als Qualitätsmerkmal angesehen wird.
Neben der Erfüllung der technischen Anforderungen der KBV muss für die Ultraschall-Abrechnung zusätzlich eine Zusatzvereinbarung der regional verantwortlichen KV vom Hersteller/Händler für das Gerät ausgefüllt werden. Die Vereinbarungen unterscheiden sich leicht von Bundesland zu Bundesland. In manchen Bundesländern muss z. B. nicht nur der Hersteller die Vereinbarung unterschreiben, sondern auch der Benutzer, also letztendlich der Arzt selbst. Das kann teilweise zu Problemen führen, sollte aber in Kooperation mit dem Hersteller geklärt werden können, da dieser sich mit den Regularien für sein Gerät am besten auskennt.
Bundesland | KV | Antrag zur Abrechnung von mobilen Ultraschallsystemen |
Baden-Württemberg | Kassenärztliche Vereinigung | Download: Anlage Mobile Ultraschallsysteme |
Bayern | Kassenärztliche Vereinigung Bayern | Download: Anlage Mobile Ultraschallsysteme |
Berlin | Kassenärztliche Vereinigung | Download: Anlage Mobile Ultraschallsysteme |
Brandenburg | Kassenärztliche Vereinigung | Download: Anlage Mobile Ultraschallsysteme |
Bremen | Kassenärztliche Vereinigung | Download: Anlage Mobile Ultraschallsysteme |
Hamburg | Kassenärztliche Vereinigung | Download: Anlage Mobile Ultraschallsysteme |
Hessen | Kassenärztliche Vereinigung | Download: Anlage Mobile Ultraschallsysteme |
Mecklenburg-Vorpommern | Kassenärztliche Vereinigung | Download: Anlage Mobile Ultraschallsysteme |
Niedersachsen | Kassenärztliche Vereinigung | Download: Anlage Mobile Ultraschallsysteme |
Nordrhein | Kassenärztliche Vereinigung | Download: Anlage Mobile Ultraschallsysteme |
Rheinland-Pfalz | Kassenärztliche Vereinigung | Download: Anlage Mobile Ultraschallsysteme |
Saarland | Kassenärztliche Vereinigung | Download: Anlage Mobile Ultraschallsysteme |
Sachsen | Kassenärztliche Vereinigung | Download: Anlage Mobile Ultraschallsysteme |
Sachsen-Anhalt | Kassenärztliche Vereinigung | Download: Anlage Mobile Ultraschallsysteme |
Schleswig-Holstein | Kassenärztliche Vereinigung | Download: Anlage Mobile Ultraschallsysteme |
Thüringen | Kassenärztliche Vereinigung | Download: Anlage Mobile Ultraschallsysteme |
Westfalen-Lippe | Kassenärztliche Vereinigung | Download: Anlage Mobile Ultraschallsysteme |
Weiter muss über die CE-Zertifizierung hinaus noch eine medizinische Zulassung für das Ultraschallsystem vorliegen. Bei einem offenen System, bei dem sich das Handheld mit einem externen Endgerät koppeln und verwenden lässt, muss lediglich das Endgerät über eine medizinische Zulassung verfügen. Das erschwert den Abrechnungsprozess bei gesetzlichen Krankenkassen erheblich, da einer der größten Vorteile des Geräts in der Integration mit handelsüblichen Smartphones und Tablets liegt. Da ein iPad oder reguläres Smartphone allerdings nicht als medizinisches Gerät zugelassen sind, eignen sich diese nicht als Endgeräte für die Abrechnung von gesetzlich-versicherten Patienten. Es gibt verschieden Hersteller von medizinischen Tablets und Endgeräten, diese sind allerdings bis zu 1.800 € und teilweise mehr sehr teuer im Vergleich zu einem regulären Gerät. Der Großteil dieser medizinischen Endgeräte läuft auf Windows oder Android und lässt so eine Verwendung vieler Handheld-Ultraschallgeräte zu. Bei geschlossenen Systemen, also Ultraschallsystemen, die direkt mit einem eigenen Smartphone/Tablet/Laptop verbunden sind, muss das gesamte System über eine medizinische Zulassung verfügen.
Nur wenn alle vier Kriterien erfüllt werden können, ist eine Abrechnung von Handheld-Ultraschalluntersuchungen über gesetzliche Krankenkassen möglich:
- CE Zertifikat
- Erfüllung der Qualitätsanforderungen an die Ultraschalldiagnostik nach Untersuchungsart
- Ausgefüllte und unterschrieben Version der Zusatzvereinbarung für Handheld Ultraschallgeräte der verantwortlichen KV
- Medizinische Zulassung des Endgeräts bzw. des gesamten Ultraschallsystems
Offizielle Qualitätsanforderungen an die Ultraschalldiagnostik: Voraussetzungen für die Ultraschall-Abrechnung
Um als Arzt die Ultraschall-Abrechnung nach EBM machen zu können, wird zunächst eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gemäß § 135 Abs. 2 SGB V vorausgesetzt. Hier finden Sie die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik.
Ziel dieser Vereinbarung ist, die Qualität bei der Erbringung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik sicherzustellen. Die Erteilung der Genehmigung ist zum einen von der fachlichen Befähigung des Arztes als auch von den Anforderungen der apparativen Ausstattung, sprich dem Ultraschallgerät, abhängig. Ein Auszug daraus:
- Fachliche Befähigung des Arztes
- Berechtigung zur Durchführung der Ultraschalldiagnostik nach dem jeweilig gültigen Weiterbildungsrecht
- alternativ Nachweis einer ständigen Tätigkeit oder
- alternativ Erwerb der fachlichen Befähigung durch Absolvierung von Ultraschallkursen
- Berechtigung zur Durchführung der Ultraschalldiagnostik nach dem jeweilig gültigen Weiterbildungsrecht
- Anforderungen an an die apparative Ausstattung
- Erfüllung von Mindestanforderungen an die Gerätesicherheit, biologische Sicherheit und technische Leistungsfähigkeit
- für ein gebrauchtes Ultraschallgerät, welches mind. 24 Monate in Betrieb war, muss ein Wartungsprotokoll vorgelegt werden
- vor erstmaligem Betrieb des Ultraschallgerätes muss sich der Arzt von einer qualifizierten Person hinsichtlich der sachgerechte Handhabung unterrichten lassen
- Indikation und die Durchführung der Ultraschalluntersuchung muss dokumentiert werden
- Durchführung von regelmäßigen Konstanzprüfungen (STK und MTK)
- Erfüllung von Mindestanforderungen an die Gerätesicherheit, biologische Sicherheit und technische Leistungsfähigkeit
Zusätzlich finden sich in der Ultraschallvereinbarungen Qualitätsanforderungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung.
Info: Damit das Ultraschallsystem möglichst lange funktionsfähig bleibt, sollten Sie unsere Tipps zur Ultraschallgerät-Wartung beherzigen.